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Bad und Fliesen

Der Begriff „Bad“ steht umgangssprachlich für „Badezimmer“ und ist ein Zimmer einer Wohnung oder eines Hauses, in dem Personen baden oder duschen können. Heute dienen Badezimmer aber nicht nur rein hygienischen Zwecken sondern sind immer mehr zu Wellnessoasen für zu Hause geworden. Das normale Inventar eines Badezimmers ist eine Badewanne und/oder Duschkabine, ein Wachbecken, Seifen, Bürsten und Handtücher sowie Armaturen. Meistens ist auch eine Toilette Bestandteil eines Badezimmers.

In Deutschland fand eine allgemeine Verbreitung von Badezimmern in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts statt. In den 1950ern sprach man bei Neubauten noch von einer Nasszelle. Bis dahin wurden in Wannen, Bottichen oder Zubern in der Küche, Waschküche oder in öffentlichen Bädern in größeren Städten gebadet. Ein richtiges Badezimmer konnten sich damals nur wohlhabende Menschen leisten. Um den Luxus eines Badezimmers genießen zu können, mussten einige Voraussetzungen erfüllt sein. Es musste ein extra Zimmer geben, welches beheizt werden konnte. Zudem benötigte man fließendes Wasser, einen Anschluss zur Hauskanalisation, einen Ofen oder Boiler, der groß genug war, um viel Wasser zu beheizen und schlussendlich eine Badewanne.

Aufgrund der vorübergehenden feuchten Umgebungsbedingungen besteht für Menschen in Räumen mit Badewanne und Dusche ein höheres Risiko, durch elektrische Anlagen und Einrichtungen gefährdet zu werden als in der sonst üblichen trockenen Umgebung. Aus diesem Grund gelten für elektrische Anlagen in diesen Räumen besondere Anforderungen, die in Deutschland in der Norm DIN VDE 0100-701 geregelt sind. So dürfen Geräte mit einem Netzanschluss nicht mit Wasser in Berührung gebracht und nicht in der Nähe von Wasser benutzt werden. Demnach sind in Badezimmern Steckdosen ratsam, die durch einen Fehlerstrom-Schutzschalter gesichert sind. Der Einbau solcher Schutzschalter ist bei Neubauten sogar Pflicht.

Meistens werden Sanitärräume sehr klein bemessen und ungünstig gestaltet. Die Nutzbarkeit ist somit eingeschränkt, da die Bewegungsflächen von der Größe und der Anordnung des Inventars abhängig ist. Gerade für Menschen mit einer Behinderung ist die Benutzung eines „normalen“ Badezimmers mit einigen Schwierigkeiten verbunden.

Daher gibt es für behinderte Menschen das sog. barrierefreie Bad bzw. das barrierefreie Wohnen. So müssen z.B. die Türen in Wohnungen für Rollstuhlfahrer eine Breite von mindestens 90cm aufweisen. Die Bewegungsfläche für behinderte Menschen in Bezug auf WCs, Waschbecken, Badewannen oder Duschen liegt gemäß DIN 18025 bei 1,20m x 1,20m. Die DIN 18022 regelt die Abstände zwischen den einzelnen Sanitärobjekten untereinander und zur Wand. Es ist zwar zulässig, zwischen Wanne und Waschtisch keinen Abstand zu lassen, jedoch sollte der Mindestabstand 20cm betragen.

Der Duschbereich muss stufenlos begehbar sein und eine Mindestfläche von 1,20 x 1,20m betragen. Mit Hilfe geeigneter Fliesen ist es sinnvoll, eine Absenkung und Abgrenzung der Spritzwasserzone vom Fußboden einzurichten. Um den Waschtisch einwandfrei benutzen zu können, muss ein ausreichender Beinraum einkalkuliert werden. Grundsätzlich muss der Sanitärraum mit rutschfesten Bodenbelägen ausgestattet sein.

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