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Barrierefreies Wohnen allgemein

Barrierefreies Wohnen wird oft mit behindertengerechtem Wohnen gleichgestellt. Barrierefreiheit bedeutet allerdings, für alle Menschen und nicht nur für Behinderte, die Zugänglichkeit zu allen Räumen und die Benutzbarkeit aller Gegenstände zu ermöglichen.

Kindern, älteren und gebrechlichen Personen sowie Behinderten sollte die Nutzung von Dusche, Badewanne, WC und Küchengeräten sowie sämtlicher Einrichtungsgegenstände genau so möglich sein wie einem ganz "normalen" Erwachsenen. Für alle sollte der Zugang in die Wohnung oder in das Haus ohne Hindernis möglich sein. Daher wird vom Begriff „behindertengerechtes Wohnen“ immer mehr Abstand genommen und vom Begriff des „barrierefreien Wohnens“ ersetzt.

Selbstverständlich ist es besonders für ältere und gebrechliche sowie behinderte Personen wichtig, dass sie einen barrierefreien Wohnraum zur Verfügung haben. Die Anforderungen an barrierefreies Wohnen gelten aber prinzipiell für alle Menschen. Der Forderung nach immer mehr barrierefreiem Wohnraum wurde mit der DIN 18025 Teil 1 und 2 "Barrierefreies Wohnen" von 1992 nachgekommen.

Barrierefreiheit zeigt sich dabei in besonderem Maße bei den Verkehrswegen innerhalb des Wohnraums oder der Weg in den Wohnraum sowie die Funktionsbereiche wie Küche und sanitäre Einrichtungen. Sie dürfen in ihrer Funktionsweise für niemanden ein Hindernis darstellen.

Der Weg in die Wohnung oder in das Haus sollte keine oder nur der DIN entsprechenden Stufen aufweisen. Für niemanden darf der Zugang zum Wohnraum zu einem beschwerlichen oder gar unüberwindlichen Hindernis werden. Gleiches gilt auch für die Wege innerhalb der Wohnung oder des Hauses. Ausreichend breite Türen und Flure sind für barrierefreies Wohnen unabdingbar, Gehilfen und Rollstühle dürfen kein Problem zum Fortbewegen innerhalb der Wohnung darstellen.

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